Wenn ohne Rücksicht auf Niststätten gebaut wird, ist es möglich, einen Baustopp zu erwirken. In jüngster Zeit ist es mehrfach dazu gekommen, weil bei einigen Sanierungsvorhaben die Naturschutzgesetze nicht beachtet wurden. Der NABU fordert alle Bauherren und Gebäudebesitzer auf, bei Sanierungs- und Abrissvorhaben die artenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und frühzeitig(!) in die Planungen einzubeziehen. Artenschutzexperten des NABU stehen dabei gerne beratend zur Verfügung. So können kostenintensive Bauverzögerungen oder Bußgeldzahlungen vermieden werden.
Unscheinbare Nischen sind häufig wertvolle Nistplätze. Entgegen gesetzlichen Vorgaben, gehen sie bei Sanierungsarbeiten oft ersatzlos verloren. Fotos: NABU Leipzig
Oftmals sind es aufmerksame Anwohner, die aus Mitgefühl und mit Zivilcourage auf drohende Naturschutzstraftaten aufmerksam machen, so dass ein Baustopp herbeigeführt werden kann. Häufig melden sie sich nur anonym, weil sie Repressionen durch Vermieter oder Bauleute befürchten.
In einigen Fällen wird der gesetzliche Artenschutz bei Bauarbeiten aus Unkenntnis missachtet, es gibt aber auch immer wieder Hinweise darauf, dass die Vorschriften vorsätzlich aus wirtschaftlichen Gründen umgangen werden. Das führt zum Verlust von Nistplätzen, in manchen Fällen werden auch die lebenden Tiere in ihren Quartieren eingeschlossen und müssen qualvoll sterben. Derart drastische Verstöße gegen das Tierschutzgesetz ohne menschliches Mitgefühl sind leider Alltag auf Leipziger Baustellen! Der NABU geht zudem von einer hohen Dunkelziffer unbekannter Gesetzesverstöße aus.
Um Gebäudebesitzer und Bauherren auf das Problem aufmerksam zu machen, hat der NABU-Regionalverband Leipzig ein Informationspapier verfasst und beispielsweise an Wohnungsgenossenschaften geschickt. Außerdem bittet der NABU die Anwohner um Unterstützung: Brutplätze sowie Störungen oder Beschädigungen können dem NABU telefonisch unter 0341 6884477 oder per E-Mail gemeldet werden. Kontakt
Es ist relativ einfach, durch künstliche Nisthilfen, die auch gleich im Zuge der Bauarbeiten kostengünstig integriert werden können, verlorene Nistplätze zu ersetzen. Vom NABU Leipzig kann man sich dazu fachkundig beraten lassen.
Der gesetzliche Artenschutz umfasst den Schutz der nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten. Zu den besonders geschützten Arten gehören beispielsweise alle europäischen Vogelarten, wie auch Wildbienen und Hornissen. Streng geschützte Arten sind zum Beispiel alle Fledermäuse, sowie Turmfalke, Schleiereule und Waldkauz. Es ist gesetzlich verboten, geschützte Arten zu verletzen oder zu töten, erheblich zu stören oder ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Diese Verbote gelten prinzipiell und unabhängig von der bau- oder denkmalschutzrechtlichen Genehmigung! Nutzt eine Art ihren Unterschlupf saisonal wiederkehrend, gilt ein ganzjähriger Schutz der Lebensstätte. Dies betrifft beispielsweise Quartiere von Fledermäusen, Mauerseglern und Schwalben. Der Artenschutz ist unabhängig von der Art der Bau- oder Sanierungsmaßnahme im Vorfeld zu berücksichtigen! Bei einem Verdacht auf die Besiedlung von Spalten, Ritzen und Nestern muss die Naturschutzbehörde informiert und frühzeitig ein Fachgutachter zur eingehenderen Untersuchung beauftragt werden. Im Zuge des Gutachtens kann dann ermittelt werden, welche Maßnahmen notwendig sind, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Die Beeinträchtigung geschützter Tierarten oder ihrer Fortpflanzungsstätten stellt einen Straftatbestand dar. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 bzw. 50.000 Euro geahndet oder strafrechtlich verfolgt werden.
Verstöße führen zu Kostensteigerungen und vermeidbarem Tierleid sowie bei Anwohnern, die sich über ein naturnahes Umfeld, Vögel und andere Tiere freuen, zu einem Verlust von Wohnort- und Lebensqualität. Der NABU erwartet deshalb, dass sich Bauherren und ausführende Firmen über die Naturschutzgesetzgebung informieren und diese im Interesse Aller beachten.
Merkblatt der Stadt Leipzig Informationspapier
Ob es in schwer einsehbaren Ritzen und Höhlen Nistplätze gibt, muss man mit einer Endoskopkamera kontrollieren. Leider werden artenschutzfachliche Gutachten oft oberflächlich und ohne Einsatz dieser Technik erstellt, weshalb Vogelbruten übersehen werden. Fotos: NABU Leipzig
Der NABU Leipzig fordert, dass vor Bauarbeiten grundsätzlich ein artenschutzfachliches Gutachten beauftragt wird, denn nach den Erfahrungen sind bei nahezu jedem Bau geschützte Arten betroffen. Bedauerlicherweise sind aber auch Gutachten nicht immer ein Garant für einen bestmöglichen Artenschutz. Gutachten müssen rechtzeitig erstellt werden, um alle jahreszeitlich unterschiedlichen Aktivitäten der betroffenen Arten erfassen zu können, und es müssen Methoden zur Anwendung kommen, mit denen die gebäudebewohnenden Arten auch tatsächlich entdeckt werden. Leider wird das häufig anders gehandhabt. Um den Artenschutz bei Bauarbeiten einzufordern, hat der NABU Leipzig gemeinsam mit anderen Naturschutzorganisationen in der Stadt die Petition „Bauen und Natur erhalten“ gestartet.
Die Förderung energetischer Sanierungen oder sinnvoller Neubauten darf den Artenschutz nicht vergessen. Es wäre nötig und sinnvoll, ihn in entsprechenden Förderprogrammen grundsätzlich mit zu berücksichtigen und den Artenschutz am Bau ebenfalls zu fördern. Es ist relativ einfach, durch künstliche Nisthilfen, die im Zuge der Bauarbeiten zudem besonders kostengünstig und dezent integriert werden können, verlorene Nistplätze zu ersetzen. Weitere Maßnahmen, die dem Artenschutz dienen, wie Fassadenbegrünung, Dachbegrünung, Strauchpflanzungen und Blühflächen würden zudem das Stadtklima verbessern und das Wohnumfeld auch für die Menschen aufwerten.
Die Konzepte zur Gebäudemodernisierung sehen vor, dass offene Fugen und Bereiche vollständig verschlossen werden, dies ist auch bei Neubauten der Fall. An glatten, modernen Fassaden können Gebäudebrüter jedoch nicht mehr nisten. Der Verlust der Brutplätze hat neben dem Verlust von Nahrung und Lebensraum entscheidend dazu beigetragen, dass die Bestände der von Gebäuden abhängigen Arten rückläufig sind. Inzwischen mussten selbst ehemalige Allerweltsarten wie der Haussperling in Deutschland auf die Vorwarnstufe der Roten Liste gesetzt werden. Um den weiteren Rückgang aufzuhalten, muss dringend gehandelt werden. Gebäudebrüter und Fledermäuse brauchen den Schutz des Menschen zum Überleben.
Die energetische Modernisierung von Gebäuden ist ein wichtiger Beitrag für eine naturverträgliche Energiewende. Sie bietet große Chancen aber gleichermaßen Gefahren für viele an Gebäuden lebende Vogel- und Fledermausarten. Um Klima- und Artenschutz am Gebäude erfolgreich voranzubringen, muss man beides gemeinsam planen. Dafür hat der NABU Leipzig eine „Checkliste“ für den Artenschutz bei Fassaden-Modernisierungen erstellt. Weiterlesen
Die Stadtnatur ist gefährdet, Leipzig wächst wie keine andere Stadt in Deutschland. Durch die damit verbundene Bebauung von Grünflächen und Stadtbrachen schwinden die Lebensräume für Tiere. Diese rücksichtslose Art der Stadtentwicklung ignoriert, dass die Stadtnatur mit ihren Ökosystemleistungen in Zeiten von Klimakrise und Artensterben immer wichtiger wird. Mit einer frühzeitigen Beachtung des Artenschutzes und der Berücksichtigung ausgewählter Tierarten bereits in der Planungsphase kann die Biologische Vielfalt im Stadtgebiet erhalten und sogar verbessert werden. Hierzu kann das Konzept Animal Aided Design (AAD) ein wichtiger Baustein sein. Mit diesem Konzept werden Bedürfnisse von Tierarten in die Planung und Gestaltung städtischer Freiräume einbezogen. Der NABU Leipzig bietet seine fachliche Expertise zu Artenschutzmaßnahmen nach den Prinzipien des AAD für Bauherren, Planungsbüros und auch Privatmenschen an. Weiterlesen
Wie hier im Kreuzstraßenviertel finden Gebäudesanierungen vielfach statt ohne Ausgleich für die verlorenen Nistplätze und Lebensstätten geschützter Arten. Fotos: NABU Leipzig
In Leipzig wurden in den letzten Jahren viele Plattenbauhäuser energetisch saniert. Eine lobenswerte Sache, doch was man vergessen hat: In den Fugen brüteten viele Spatzen, auch Mauersegler und Fledermäuse waren dort zuhause. Für den Verlust dieser Lebensstätten wäre ein Ausgleich erforderlich gewesen - er ist gesetzlich vorgeschrieben! Leider wurden die Nistplätze ohne Ersatz beseitigt.
Als Ausgleich hätten Nistkästen angebracht werden können und müssen. Leider ist es angesichts der Vielzahl von Baumßnahmen nicht möglich, dass der NABU rechtzeitig auf alle Arbeiten und mögliche Nistplatzzerstörungen aufmerksam wird. Hier ist die Hilfe von Anwohnern nötig: Informieren Sie den NABU oder die Naturschutzbehörde bitte rechtzeitig! Leider berücksichtigen die vom Amt oder vom Bauherren beauftragten Gutachten häufig nicht ausreichend alle anwesenden Arten, die gesetzlich geschützt sind, aber oftmals einfach "übersehen" werden.
Viele bekannte Sperlingsbrutplätze sind inzwischen verloren gegangen.
Notwendig ist es, in den noch nicht sanierten Leipziger Plattenbaugebieten die Haussperlinge zu erfassen. Das geht besonders leicht, wenn die Sperlinge Junge haben und ständig an die Nistplätze fliegen, um zu füttern.
Wer bei der Erfassung mitmachen möchte, meldet sich am besten direkt beim Arbeitskreis Vogelschutz.
Der NABU wirbt für mehr Rücksichtnahme, fordert Ausgleich für verlorenen Nistplätze und gibt gerne Tipps, wie man Spatzen und andere Tierarten in der Stadt unterstützen kann. Weiterlesen
Fotos: NABU Leipzig
An nur drei Tagen wurden dem NABU Leipzig drei Gebäude bekannt, die wegen Fassadensanierungen und Vergrämungsmaßnahmen zu tödlichen Fallen für Vögel wurden. Wie rücksichtslos Menschen sind, ist kaum noch zu glauben! Der gesetzliche Artenschutz sowie das Tierschutzgesetz werden einfach ignoriert, auch Mitgefühl scheint es nicht zu geben. Acht Vögel haben ihr Leben verloren, fünf Haussperlinge und zwei Mauersegler konnten gerettet werden. Im Fall der Sperlinge wurden die Arbeiter auf dem Baugerüst sogar von einer aufmerksamen Nachbarin auf den Brutplatz hingewiesen. Sie ignorierten es einfach.
Über diese rücksichtslosen Gesetzesverstöße wurde umgehend die Naturschutzbehörde informiert. Der NABU hofft, dass sie als Straftaten verfolgt und geahndet werden. ◼
In der wachsenden Stadt Leipzig wird an vielen Stellen gebaut und saniert. Leider werden dabei die Belange des Naturschutzes nicht ausreichend berücksichtigt, zum Teil werden Verstöße gegen den gesetzlichen Tier- und Artenschutz toleriert. Dabei spielen sich teilweise dramatische Szenen ab. So wurde die Wildvogelhilfe des NABU Leipzig zu einer Baustelle in der Angerstraße gerufen. Mieter hatten festgestellt, dass Mauersegler und Haussperlinge aufgeregt herumflogen und nicht mehr zu ihren Nestern konnten. Irgendwann hatten die Altvögel ihre Versuche dann aufgegeben. Die Mieter benachrichtigten die Wildvogelhilfe des NABU Leipzig, die feststellen konnte, dass Fugen mit Bauschaum verklebt wurden, hinter denen sich vermutlich die Vogelnester befanden. Nachdem die Hausverwaltung nicht erreichbar war blieb nur die Möglichkeit, die Polizei und die Feuerwehr zu rufen, um die unterkühlten jungen Mauersegler zu bergen. Sie werden nun in der Wildvogelhilfe Leipzig gepflegt. Ein weiteres Nest wurde entdeckt, in dem ein junger Haussperling bereits verhungert war.
Fotos: NABU Leipzig
Leider ist das nur ein Beispiel für viele ähnliche Rettungsaktionen, bei denen manchmal die Hilfe auch zu spät kommt. Noch mehr Fälle bleiben gänzlich unbemerkt, so dass man davon ausgehen muss, dass bei Bauarbeiten in Leipzig tagtäglich gesetzlich geschützte Tiere getötet werden und diese Gesetzesverstöße in den meisten Fällen folgenlos bleiben.
Oft werden Fugen verschlossen, obwohl die Nester mit den Jungvögeln sich noch dahinter befinden, so dass die Jungtiere qualvoll verhungern. Auch schlafende Fledermäuse werden oft bei lebendigem Leibe eingemauert. Das ist nicht nur unmenschlich, sondern ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, gegen das Bundesnaturschutzgesetz und gegen Artenschutzvorschriften der Europäischen Union. Ritzen und Fugen müssen auf das Vorhandensein von Tieren, insbesondere auf Niststätten geschützter Arten kontrolliert werden! ◼
Fotos: NABU Leipzig
Die unheimliche Serie von Tiermord durch Gebäudesanierungen hat kein Ende. Erneut wurde der NABU gerufen, um eingeschlossene Jungvögel zu befreien. Es war Freitagnachmittag, ein Rückbau des Gerüstes nicht möglich. Anwohner beobachteten Mauersegler, die aufgeregt gegen das Gebäude flogen. Gebäudeeigentümer und Baufirmen hatten zur Brutzeit mindestens 20 Mauersegler ignoriert, um das Gerüst so aufzustellen. Die Tiere konnten nun die Jungen nicht mehr versorgen, die zum Sterben verurteilt sind, wenn sie nicht befreit werden. Vier junge Mauersegler können schließlich gerettet werden.
Um solche Dramen zu vermeiden, sollte jeder Bauherr vor Beginn einer Sanierung eine ökologische Untersuchung am Gebäude durchführen lassen, um festzustellen, welche Tiere dort leben. Der NABU berät gern, wie der Artenschutz bei Sanierungen berücksichtigt werden kann. Weiterlesen
Tagtäglich werden in Leipzig bei Bau- oder Gehölzpflegearbeiten Tiere getötet – Fledermäuse werden eingemauert, Vogelnester in den Bauschutt geworfen oder Eidechsen plattgewalzt. Und nicht nur die Nistplätze schwinden, auch Orte für die Nahrungssuche gehen verloren. Zur Verzweiflung vieler Bürger und Naturschützer ist das leider seit Jahren und Jahrzehnten Alltag. In vielen Fällen handelt es sich um Verstöße gegen das Naturschutzrecht, was jedoch oft folgenlos bleibt, oder die Täter nehmen die Strafen in Kauf. Nahezu täglich werden dem NABU mehrere Fälle gemeldet. Bürger verstehen nicht, warum die Behörden nicht einschreiten und warum das Naturschutzrecht offenbar für viele Bauherren und Baumfäller nicht gilt. Auch Bauprojekte oder Gehölzpflegearbeiten im Auftrag der Stadt selbst sind keineswegs vorbildlich. ◼
Verzweifelte Spatzen fliegen vor den verschlossenen Spechtlöchern. Fotos: NABU Leipzig
Normalerweise sind Spechtbäume das Eldorado für Spechte und für die Untermieter, die anschließend die Löcher beziehen. Doch Spechte nutzen gelegentlich auch Fassaden von Gebäuden, um ihre Löcher hinein zu hacken. Insekten finden sie dabei nicht, doch auch diese Höhlen finden schnell Nachmieter, schließlich ist der Lebensraum knapp. Dabei kommt es aber immer wieder zu Konflikten mit den menschlichen Hausherren. Sie wollen die ungebetenen Untermieter meist schnell wieder los werden, vergessen aber, dass es verboten ist, Vogelnester zu zerstören und regelmäßig benutzte Nistplätze zu beseitigen. In jüngster Zeit wurden dem NABU Leipzig mehrfach verschlossene Spechtlöcher gemeldet.
Auf Nachfrage der Mieter oder aufmerksamer Vogelfreunde geben die Gebäudeverwalter häufig die Antwort, da gerade keine Brut stattfindet, dürfe die Niststätte verschlossen werden. Das aber entspricht nicht dem Bundesnaturschutzgesetz! Ob Niststätte oder Schlafstätte spielt in dem Fall aber keine Rolle. Verschließen darf man die Löcher nur, wenn dafür ein Ausgleich durch künstliche Höhlen geschaffen wird.
Hausspatz und Co. bekamen Ersatzquartiere. Das ist ein schöner Erfolg, der engagierten Vogelfreunden zu verdanken ist. Es müsste aber immer so sein, denn die Nistplätze sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt und dürfen nicht ersatzlos beseitigt werden! Fotos: NABU Leipzig
In der Waldstraße hatten Haussperlinge und Stare die Fassadenlöcher bezogen. Nachdem Spatzen im Vorjahr in den Löchern gebrütet hatten, war die Hausverwaltung der Ansicht, dass die Löcher rechtzeitig vor einer neuen Brutzeit verschlossen werden dürfen. Das jedoch ist nur möglich, wenn Ersatz angeboten wird. Man konnte beobachten, wie verzweifelt die Spatzen gegen die verschlossenen Höhlen flogen, um in ihre Wohnung zu kommen. Aufmerksame Naturfreunde haben den NABU informiert, der Hausverwaltung darauf hingewiesen hat, dass gemäß §44 Bundesnaturschutzgesätz Brut- und Lebensstätten geschützt sind, also auch Höhlen in denen die Spatzen ganzjährig schlafen. Zwölf verschlossene Spechtlöcher konnte der NABU feststellen. Nach einigen Gesprächen lenkte der Gebäudeverwalter ein und brachte eine entsprechende Anzahl von Sperlingskoloniekästen an. Mit Freude konnte der NABU inzwischen feststellen, dass die Kästen bereits von Spatzen genutzt werden, was beweist, wie dringend die Höhlen gebraucht werden. Da in mindestens zwei Löchern auch Stare gebrütet haben, wurden an benachbarten Bäumen vom NABU noch drei Starenkästen angebracht.
Der NABU fordert die Einhaltung der Artenschutzgesetze bei Baumaßnahmen!
Im April hatte der NABU Leipzig Sanierungsarbeiten an einer Plattenbauschule in Mockau beobachtet. Auf Nachfrage stellt sich heraus, dass der Bauherr, die Stadt Leipzig, vorher kein artenschutzfachliches Gutachten in Auftrag gegeben hatte. Mit Leichtigkeit hat der NABU Nistplätze von Haussperlingen sowie Fledermausquartiere in dem Gebäudeteil gefunden, in dem die Fassadensanierung noch nicht beendet war. Was im übrigen, bereits gedämmten Gebäudeteil inzwischen vernichtet und ermordet wurde, bleibt unklar. Da es sich um ein Gebäude der Stadt Leipzig handelt, sind solche Versäumnisse unverständlich, öffentliche Auftraggeber müssten eine Vorbildfunktion bei der Einhaltung von Naturschutzgesetzen haben.
Durch das Eingreifen des NABU Leipzig ist es in letzter Minute gelungen, zumindest Ersatzniststätten an diesem Gebäude zu schaffen. 28 Nistplätze für Haussperlinge und Mauersegler sowie 14 Fledermausquartiere sind als Ersatz entstanden.
Der NABU Leipzig erreichte, dass an der Plattenbauschule Mockau Nisthilfen angebaut wurden.
Die Arbeiten zur Fassadendämmung waren bereits weit fortgeschritten, niemand hatte das Gebäude auf Nistplätze untersucht. Fotos: NABU Leipzig
Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Nistplätze besonders geschützter Arten zu beschädigen oder zu zerstören. Ausnahmen kann nur die Naturschutzbehörde auf Antrag genehmigen, und es müssen Ersatzquartiere geschaffen werden. Während der Brutzeit dürfen Vögel am Brutplatz keinesfalls gestört werden.
Die Stadt Leipzig informiert darüber in einer Broschüre, die sie aber leider selbst nicht befolgt hat. Der NABU Leipzig fordert, dass artenschutzfachliche Gutachten vor jeder Sanierung angefertigt und Ersatznistplätze geschaffen werden, denn schon viel zu viele Nistplätze sind dem Bauboom zum Opfer gefallen. ◼
Jedes Jahr zu Vogelbrutzeit ereignen sich dieselben Dramen: Bauleute verschließen Löcher in Fassaden und zerstören damit Nistplätze gesetzlich geschützter Tierarten. Aber damit nicht genug: Oftmals werden die darin nistenden Vögel und ihre Jungtiere bei lebendigem Leib eingemauert, sodass sie qualvoll sterben. Immer wieder wird in solchen Fällen von verzweifelten Anwohnern der NABU informiert, weil die Bürger zuvor nirgendwo Gehör fanden. Oftmals kommt dann jede Hilfe zu spät oder es kommt zu einer Rettung in letzter Minute. In solchen Fällen kann das mit hohen Kosten für die Täter verbunden sein. In einem besonders dramatischen Fall hat der NABU jetzt in Grünau Vögel mithilfe der Feuerwehr befreit, und die Tierquälerei wurde bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Die zuständige Wohnungsgenossenschaft hatte Nisthöhlen in der Fassade verschlossen, um die dort brütenden Vögel zu töten und zu vertreiben.
Der NABU Leipzig bedankt sich bei Polizei, Feuerwehr und Polizeibehörde für die Zusammenarbeit in diesem Notfall! Der NABU fordert alle Bauherren und Genehmigungsbehörden auf, die Gesetze zum Tier- und Naturschutz einzuhalten und zudem sensibel vorzugehen, um Leib und Leben unserer tierischen Mitbürger zu schützen. Zudem sollten Hinweise von Bürgern ernst genommen werden. Singvögel sind keine Schädlinge, sondern nach EU-Gesetzen geschützte Tierarten! Ihr Schutz und schnelles Eingreifen bei Gesetzesverstößen sind dringend geboten! Zudem verweist der NABU Leipzig erneut auf seine Petition „Bauen und Natur erhalten“: Natur- und Artenschutz muss grundsätzlich bei allen Bauarbeiten und Planungen von Anfang an berücksichtigt werden! ◼
Erst vor wenigen Tagen musste der NABU Leipzig mit Hilfe der Feuerwehr lebendig eingemauerte Vögel in Grünau befreien, nun wurde die Wildvogelhilfe wieder alarmiert: In Connewitz war ein Haussperling-Nistplatz verschlossen worden. Die Vogeleltern kamen nicht mehr zum Nachwuchs. Die Küken drohen in einem solchen Fall qualvoll zu verhungern, oder sie sterben an Unterkühlung.
Aufmerksame Nachbarn haben beobachtet, wie die Vogeleltern verzweifelt versuchen, ins Nest zu kommen, und sie haben den NABU benachrichtigt. Am Pfingstwochenende waren die Verantwortliche der Hausverwaltung nicht erreichbar, das Leben der Tiere aber akut bedroht. Glücklicherweise war die Bewohnerin der Dachgeschosswohnung zuhause und gewährte dem Vogelschutzexperten des NABU Leipzig Zugang. Aus der mit Holz verschlossenen Nisthöhle waren deutlich die Bettelrufe der Jungvögel von außen zu hören. Mit einer Endoskopkamera war das Nest in der Höhle zu erkennen. Der Holzverschluss wurde daraufhin entfernt, danach konnten die Altvögel wieder ins Nest fliegen.
Der Vogelnistplatz unter dem Dach wurde mit einem Holzkeil verschlossen. Die Vogeleltern konnten die eingesperrten Jungvögel nicht mehr versorgen.
Nachdem der NABU-Vogelschutzexperte das Holz entfernt hatte, konnten die Haussperlinge wieder ins Nest, um ihre Jungen zu versorgen. Fotos: NABU Leipzig
Erneut hat hier ein Vermieter mitten in der Vogelbrutzeit ohne Rücksicht auf die Tiere gehandelt, offenbar in der klaren Absicht, die Spatzenbrut zu beseitigen. Es handelt sich dabei um die illegale Zerstörung einer gesetzlich geschützten Lebensstätte (§44 Bundesnaturschutzgesetz). Auch dieser Fall wurde bei der Staatsanwaltschaft als Straftat angezeigt. Man muss davon ausgehen, dass derartige Tiermorde alltäglich sind und vielfach unbemerkt passieren.
Der NABU Leipzig bedankt sich bei den aufmerksamen Anwohnern und bittet alle Bürger, bekannte Vogelnistplätze aufmerksam zu beobachten, damit sie vor Zerstörung bewahrt werden können. Gebäudebesitzer werden dringend aufgefordert, sich an die Gesetze zu halten! Zur Brutzeit sollten alle Fassadenarbeiten und Gehözschnitt unterbleiben! ◼
In einer Nische brütete seit etwa zwei Wochen ein Hausrotschwanz, bis der Hausmeister kam und das Nest samt den darin befindlichen Eiern in den Müll warf. Das Nest war angeblich an einer ungünstigen Stelle. 2 von 5 Eiern wurden zerstört. Nach der Entdeckung dieses Frevels konnte das übrige Nest wieder zurück in die Nische gesetzt werden. Ob die restlichen Eier beschädigt sind und ob die Altvögel weiterbrüten, ist ungewiss. Der NABU Leipzig hat den Fall bei der Naturschutzbehörde angezeigt.
Vogelnester sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Es ist verboten, sie zu entfernen, zu beschädigen, die Brut zu stören oder die Vögel zu beunruhigen. Bei Problemen sollte man sich beraten lassen, um eine gesetzeskonforme Lösung für den Nistplatz und für die Vögel zu finden. Lebewesen in den Müll zu werfen, ist herzlos und strafbar!
Bei Sanierungsarbeiten in Wiederitzsch wurde eine Spatzenbruthöhle verschlossen. Dank aufmerksamer Anwohner konnte sie jedoch wieder geöffnet werden. Der Nistplatz in einem Lüftungsschacht wird seit Jahren genutzt, jetzt wurde plötzlich die Wand ausgebessert, gestrichen und ein Gitter vor den Schacht gesetzt. Zum Glück fiel das aufgeregte Anfliegen der Altvögel den Nachbarn auf. Die Wildvogelhilfe des NABU Leipzig konnte schnell nach dem Anruf vor Ort sein und konnte den Eigentümer des Gebäudes darauf hinweisen, dass die Höhle wieder geöffnet werden muss. Da das Gerüst noch stand, war die Niststätte problemlos zu erreichen. Gleich nach dem Entfernen des Gitters flogen die Haussperlinge wieder ein.
Leider kommt es immer wieder zu ähnlichen Zwischenfällen an Sperlingsnistplätzen, häufig auch aus Unkenntnis. Deshalb bittet der NABU Leipzig darum, Spatzennistplätze zu melden. Sie können dann besser geschützt werden. Weitere Informationen
Bei einer Nachkontrolle konnte der NABU Leipzig feststellen, dass die Nisthöhle nicht wieder verschlossen wurde und dass sich der Einsatz gelohnt hat, denn in der Höhle konnte man mindestens einen Jungvogel beobachten. Die beiden Eltern waren emsig damit beschäftigt, Futter herbeizuschaffen – ein schöner Erfolg des Vogelschutzes!
Am 19. August 2020 hat die Wildvogelhilfe des NABU Leipzig in Anger-Crottendorf zwei junge Mauersegler geborgen, die mehrere Tage nicht versorgt wurden. Direkt am Einflugloch zum Nistplatz wurde gerade Wand an Wand ein neues Haus gebaut. Ein Arbeiter auf der Baustelle war überrascht, als er beim Entfernen der Fassadendämmung des benachbarten Gebäudes plötzlich zwei nestjunge Mauersegler fand. Er informierte den NABU Leipzig und hat um Aufnahme der Vögel gebeten. Beim Eintreffen der Vogelretter war der Schaden unübersehbar: Die Dämmung, in der sich der Nistplatz befand, war großflächig entfernt, eine Rekonstruktion der Niststätte ist nicht möglich gewesen. Die beiden Jungvögel waren mangelernährt, der kleinere extrem untergewichtig und unterkühlt. Er ist kurz nach der Meldung gestorben – der Jungvogel musste qualvoll verhungern. Der größere wird in der Wildvogelhilfe von Hand aufgezogen.
Die Mauersegler-Eltern mussten tagelanges Hungern der eigenen Jungvögel ansehen. Der Anflug zu ihrem Nest wird durch den fortschreitenden Gebäudeneubau versperrt.
Ein weiteres Mal zeigt sich: Wir haben zwar das Bundesnaturschutzgesetz, welches Mauersegler und ihre Nistplätze ganzjährig unter Schutz stellt, dieses Gesetz wird jedoch in Leipzig tagtäglich missachtet. Weiterlesen
Bei der Sanierung eines ehemaligen Kindergartens in Leipzig-Lößnig hat der NABU Leipzig erreicht, dass die Tiere ihre Wohnungen nicht verlieren. NABU-Mitglieder haben dort einen Haussperling in einem Spalt einfliegen sehen. Aufgrund der Plattenbauweise sind Nischen in der Gebäudefassade ein beliebter Unterschlupf und Brutstätte zugleich für Haussperlinge und Fledermäuse. Der NABU hat die Naturschutzbehörde informiert und um ein Artenschutzgutachten gebeten, bei dem alle Nischen auf Lebensstätten untersucht werden müssen. Dabei wurden noch weitere Nistplätze entdeckt, die ersetzt werden müssen. Weil die Fassade gedämmt wurde, konten sie nicht erhalten werden. Nach erfolgter Sanierung wurden nun 4 Haussperling-Koloniekästen, 1 Hausrotschwanz und 5 Fledermauskästen angebaut.
Im Zuge von Bau- und Sanierungsarbeiten verlieren immer mehr Stadttiere ihr zu Hause. Diese Gebäudesanierung ist ein weiteres Beispiel, wie das Zusammenleben mit unseren heimischen Wildtieren gelingen kann.
Rettungseinsatz des NABU Leipzig am versperrten Mauerseglernistplatz. Fotos: NABU Leipzig
An einem Baugerüst in Grünau wurden Mauersegler tagelang am Einflug zum Nistplatz gehindert. Anwohner informierten den NABU Leipzig. Die Vögel flogen immer wieder gegen das Gerüst, um in ihre Brutplätze zu kommen. Das geht häufig so lange, bis sie zwischen den Gerüststangen erschöpft zu Boden fallen.
Wohnungsgenossenschaft und Naturschutzbehörde reagierten nicht auf die Informationen des NABU, deshalb sind ehrenamtliche Vogelretter des NABU selbst auf das Gerüst geklettert, um die Netze vor
den Einflugschlitzen zu entfernen. Einige Vögel kamen nun wieder ans Nest, doch auch das Gerüst selbst ist immer noch ein Hindernis.
Erst fünf Tage nach der Meldung hat das Wohnungsunternehmen die Gerüststangen im Einflugbereich zurückgebaut.
Dieser Mauersegler wurde am Baugerüst gefunden und kam in die Wildvogelhilfe des NABU Leipzig. Dort hat dieses Weibchen ein Ei gelegt. Das zeigt die Not, in der sich die Mauersegler befinden: Das Weibchen kam nicht zum Nest um ihr Ei dorthin zu legen, wo es hingehört. Foto: NABU Leipzig
Mauersegler und andere Gebaudebrüter sind standorttreu. Die Vögel und ihre Nistplätze sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz ganzjährig geschützt, während der Brutzeit sind Störungen verboten. Weitere Informationen
Wer beobachtet, dass Vögel durch Bautätigkeiten am Brutgeschehen gehindert werden, meldet es bitte an den NABU Leipzig per E-Mail
Aufgrund der Vielzahl von Meldungen ist es im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit des NABU leider nicht möglich, auf jede Information zu reagieren. Deshalb bitte auch immer die Naturschutzbehörde informieren!
Befreiungsaktion des THW für die leidenden Vögel. Fotos: NABU Leipzig
In der Bornaischen Straße wurde am 24. Juli 2021 ein Baugerüst aufgestellt. Mauersegler fliegen gegen die Netze und Gerüststangen, stundenlang, verzweifelt, immer und immer wieder. Sie kommen nicht zu ihren Jungen. Gebäudeverwalter und Gerüstbauer wurden vorher über die Gebäudebrüter informiert, trotzdem werden die Brutplätze mit einem vollständig vernetzten Gerüst verschlossen. Eigentlich wäre die Stadtverwaltung Leipzig zuständig, Naturschutz- und Tierschutzgesetz durchzusetzen und den Rückbau des Gerüstes zu organisieren, doch stattdessen müssen einmal mehr ehrenamtlich tätige Tierfreunde des NABU Leipzig aktiv werden, und es beginnt ein tagelanges Ringen um das Überleben der Vögel. Am Ende ist es das Technische Hilfswerk, das das Gerüst zurückbaut, sodass die Vogeleltern ihre Jungen wieder erreichen können. Weiterlesen
Bei Bauarbeiten in der Brutzeit kommt es leider jedes Jahr vor, dass Vögel lebendig eingemauert werden. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutz- und gegen das Tierschutzgesetz. Die eingeschlossenen Tiere müssen qualvoll sterben. Der NABU Leipzig war jetzt bei einem weiteren „Einzelfall“ im Einsatz. Die traurige Bilanz: 8 Stare wurden vor Verhungern und Ersticken gerettet, 1 Star ist gestorben, aus 6 Eiern werden keine Jungvögel mehr schlüpfen. Weiterlesen Pressemitteilung
Die wiederkehrenden Gesetzesverstöße sind ein Skandal! Jahr für Jahr macht der NABU Leipzig darauf aufmerksam, doch die Durchsetzung des Gesetzes bleibt weiterhin aus. Es wird der Eigenverantwortung der Bauherren überlassen, Brutplätze den Behörden zu melden und sie zu schützen. Daher fordert der NABU Leipzig, dass vor Bauarbeiten immer der Artenschutz professionell im Rahmen einer Begutachtung geprüft werden muss. Bauherren und Gebäudebesitzer werden aufgefordert, bei Sanierungs- und Abrissvorhaben die artenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und frühzeitig(!) in die Planungen einzubeziehen. Zur Information darüber hat der NABU Leipzig eine „Checkliste“ verfasst, die zum Download zur Verfügung steht.
Aufmerksame Anwohner hatten den NABU Leipzig informiert, dass Bauarbeiten an einem Neubau in der Eilenburger Straße den Brutplätzen von Mauerseglern gefährlich nahegekommen waren. Ehrenamtliche Vogelretter des NABU Leipzig stellten vor Ort fest, dass die Vögel wegen der Bauarbeiten Schwierigkeiten hatten, ihre Bruthöhlen anzufliegen, da sie es auch nach mehreren Anläufen nicht schafften zu landen. Mehrere Mauersegler sind bei ihren Versuchen, die Nistplätze zu erreichen, abgestürzt.
Der Fall wurde der Naturschutzbehörde gemeldet, die anordnete, dass der Bereich unterhalb der Mauersegler-Nistplätze in der Eilenburger Straße freigehalten werden muss, um die Nistplätze zu schützen. Trotzdem gingen die gefährlichen Arbeiten weiter, und ehrenamtliche Vogelretter des NABU Leipzig mussten eingreifen, um die Tiere vor den Folgen der Bautätigkeit zu bewahren.
Jahr für Jahr gibt es ähnliche Szenen, immer wieder werden die Artenschutzvorschriften, bei denen es sich um geltende Gesetze handelt, missachtet. Sogar die Anordnungen der Naturschutzbehörde waren nicht ausreichend, es wurde einfach weitergebaut. Bei solcher menschlichen Rücksichtslosigkeit wird das Artensterben immer weiter voranschreiten. Weiterlesen
Kollisionen mit dem rauen Beton und den Stahlstangen können bei Mauerseglern zu Gefiederschäden führen. Die schnellen Vögel sind auf ihr absolut intaktes Gefieder für ihr dauerhaftes Leben in der Luft angewiesen. Video: NABU Leipzig