Am 19. August 2020 hat die Wildvogelhilfe des NABU Leipzig in Anger-Crottendorf zwei junge Mauersegler geborgen, die mehrere Tage nicht versorgt wurden. Direkt am Einflugloch zum Nistplatz wurde gerade Wand an Wand ein neues Haus gebaut. Ein Arbeiter auf der Baustelle war überrascht, als er beim Entfernen der Fassadendämmung des benachbarten Gebäudes plötzlich zwei nestjunge Mauersegler fand. Er informierte den NABU Leipzig und hat um Aufnahme der Vögel gebeten. Beim Eintreffen der Vogelretter war der Schaden unübersehbar: Die Dämmung, in der sich der Nistplatz befand, war großflächig entfernt, eine Rekonstruktion der Niststätte ist nicht möglich gewesen. Die beiden Jungvögel waren mangelernährt, der kleinere extrem untergewichtig und unterkühlt. Er ist kurz nach der Meldung gestorben – der Jungvogel musste qualvoll verhungern. Der größere wird in der Wildvogelhilfe von Hand aufgezogen.
Die Mauersegler-Eltern mussten tagelanges Hungern der eigenen Jungvögel ansehen. Der Anflug zu ihrem Nest wird durch den fortschreitenden Gebäudeneubau versperrt. Warum schreitet niemand ein? Wir haben ein Bundesnaturschutzgesetz, welches Mauersegler und ihre Nistplätze nach § 44 ganzjährig unter Schutz stellt. Wir haben aber keinen ausreichend funktionierenden Vollzug des Gesetzes!
Zwei Mauerseglerküken wurden geborgen, das überlebende Jungtier wird in der Wildvogelhilfe des NABU Leipzig von Hand aufgezogen. Fotos: NABU Leipzig
Die Bauarbeiter vor Ort wussten nichts von brütenden Vögeln – eine Erklärung, die der NABU immer wieder hört. Das ist schwer zu glauben, denn die Segler versuchten immer wieder in die Bruthöhle zu gelangen – noch am Tag des Rettungseinsatzes konnte man den verzweifelten Anflug der Altvögel beobachten. Der NABU hat die Naturschutzbehörde informiert und Anzeige erstattet.
Vor Bau- und Sanierungsarbeiten wird leider nicht kontrolliert, ob Lebensstätten geschützter Arten vorhanden sind – weil es Bauherren und Bauarbeitern allein überlassen bleibt, geschützte Arten festzustellen und zu melden, wird in unserer Stadt täglich das Bundesnaturschutzgesetz missachtet und werden Tiere getötet – die meisten Fälle bleiben unentdeckt. Der NABU Leipzig fordert, dass vor Bauarbeiten grundsätzlich ein artenschutzfachliches Gutachten beauftragt wird, denn nach den Erfahrungen sind bei nahezu jedem Bau geschützte Arten betroffen. Gutachten müssen rechtzeitig erstellt werden, um alle jahreszeitlich unterschiedlichen Aktivitäten der betroffenen Arten erfassen zu können, und es müssen Methoden zur Anwendung kommen, mit denen die gebäudebewohnenden Arten auch tatsächlich entdeckt werden. Es ist notwendig, dass Sanierungsarbeiten und Neubauten nicht nur von Bauämtern, sondern auch von der Naturschutzbehörde genehmigt werden. Es muss immer geprüft werden, ob geschützte Lebensstätten betroffen sind, die wie gesetzlich vorgeschrieben ersetzt werden müssen! Weitere Informationen
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