Frösche gehören wie alle Amphibien in Europa zu den gesetzlich besonders geschützten Arten. Gefährdungsursache Nummer 1 ist die Zerstörung ihrer natürlichen Lebensräume. Selbst in den letzten Rückzugsgebieten sind sie weiteren vom Menschen verursachten Gefahren ausgesetzt. Deshalb hört man ihre Paarungsrufe nur noch an wenigen Stellen. Am größten sind die Chancen noch, dass man das Konzert der Grünfrösche hört, das als Quaken an Teichen, Weihern und Tümpeln einst allgegenwärtig war. Heute ist es keine Selbstverständlichkeit mehr, und das führt leider auch zu Nachbarschaftsstreit, gerichtlichen Auseinandersetzungen. Während Naturfreunde sich am Froschkonzert erfreuen, sehen manche Zeitgenossen darin eine Lärmbelästigung.
Wer einen naturnahen Garten mit Teich angelegt hat, tut viel für den Schutz der heimischen Tierwelt und der Biodiversität und damit auch viel für eine gesunde Umwelt. Wenn sich im Teich sogar Frösche ansiedeln, ist das ein besonders schöner Erfolg, der aber auch zum Streit mit Nachbarn führen kann. Die Naturentfremdung ist bei vielen Menschen bereits so ausgeprägt, dass sie ein Froschkonzert oder Vogelgesang als "Lärm" empfinden, währende sie Baulärm, Verkehrslärm, Fluglärm oder laute Musik klaglos hinnehmen. Das führt immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Die Richter müssen abwägen zwischen den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, die den Menschen vor "wesentlichen Beeinträchtigungen" schützen sollen und denen des Bundesnaturschutzgesetzes, das die Amphibien unter besonderen Schutz stellt. Der Bundesgerichtshof hat das Froschkonzert als "nicht entschädigungspflichtiger Lärm" definiert und damit die Rechte der Natur gestärkt.
Der NABU bittet alle Froschnachbarn: Betrachten Sie das Froschkonzert als ein bereicherndes Stück Lebensqualität, als Zeichen einer lebendigen, gesunden Umwelt.
Wenn es wieder keckert und quakt in den Tümpeln, dann sind die Wasserfrösche in der Balzzeit, Teichbesitzer sind erfreut, Nachbarn aber vielleicht erzürnt, weil sie um ihre Nachtruhe fürchten. Oftmals fordern sie dann vom Teichbesitzer, die "Lärmquelle" zu beseitigen, doch dabei muss man beachten, dass auch Frösche Rechte haben. Sie zählen zu den gesetzlich geschützten Arten, das Bundesnaturschutzgesetz verbietet, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihren Lebensraum zu zerstören. Zudem gibt es Gerichtsurteile, die belegen, dass man das Froschkonzert akzeptieren, den vermeintlichen "Lärm" also hinnehmen muss.
Bereits seit 1910 sind gerichtliche Auseinandersetzungen über laut quakende Frösche aktenkundig. Seit 1992 genießen Frösche und Kröten höchstrichterlichen Schutz des Bundesgerichtshofs. Danach ist die Beurteilung der "Lärmimmissionen" durch den Frosch auf das Empfinden eines "verständigen Durchschnittsmenschen" abzustellen. Übersteigt die Lautstärke eines Froschkonzerts den Richtwert von 35 Dezibel um 20 Dezibel, kann man eine Ausnahmeregelung bei der Naturschutzbehörde beantragen, die dann Maßnahmen zulasten der Frösche genehmigen kann. In erster Linie ist das eine Umsiedlung der Tiere, die jedoch schon im nächsten Jahr auch wieder in den Teich zurückkehren können. Ein Anspruch des gestörten Nachbarn auf Schadensersatz besteht den Urteilen zufolge nicht, zumindest solange keine Ausnahmegenehmigung zur Umsiedlung vorliegt. Nach Auffassung des NABU wäre es auch vollkommen verkehrt, einen Gartenteichbesitzer, der sich an den Zielen des Naturschutzes orientiert, dafür zu bestrafen. Der Schutz der Natur sollte den absoluten Vorrang vor anderen Belangen haben.
Noch klarer ist der Fall, wenn Froschquaken ein "ortsübliches Geräusch" ist, welches schon vor der Anlage des Teiches in einer ähnlichen Lautstärke zu hören war, denn Bewohnern ländlicher Gebiete sind Naturgeräusche "in erhöhtem Maße zumutbar". Letztlich gibt es keine erfolgversprechenden Maßnahmen zur Lärmverhinderung, wenn Frösche sich einmal im Gartenteich angesiedelt haben. Sie quaken nur wenige Wochen im Jahr, sodass man das einfach tolerieren sollte. Viele Menschen empfinden das Knarren, Keckern und Quaken als beruhigend und als Bereicherung. Es ist erfreulich, wenn man es in der weitgehend ausgeräumten Landschaft überhaupt noch hören kann. Weitere Informationen
In der Leipziger Auenlandschaft sind nicht nur die relativ häufigen Grünfrösche mit ihrem Konzert zu hören. An ökologisch besonders wertvollen Kleingewässern kann man auch selteneren Amphibien lauschen, die für eine wunderbare Klangkulisse sorgen, die man nur noch an sehr wenigen Orten erleben kann. Zu diesem Chor gehören Rotbauchunke und Laubfrosch.
Ebenfalls selten zu hören ist das charakteristische Blubbern der Moorfrösche, die man nur wenige Tage im zeitigen Frühjahr an ihren Laichgewässern hören kann. Zu dieser Zeit sind die rufenden Männchen himmelblau gefärbt, während sie im Rest des Jahres braun sind.