Fotos: Karsten Peterlein
Container trifft man überall - in Städten, auf Baustellen, in der ganzen Welt. Sie sind notwendig und praktisch. Sie sind Besprechungsraum, bieten Unterkunft zum Wohnen und Schlafen, werden als Lagerraum, Garage oder als Transportcontainer genutzt. Container sind nicht an den Ort gebunden, sie können und müssen oftmals von einem Tag auf den anderen umgesetzt werden.
Alle Container besitzen den gleichen Aufbau und sie haben Öffnungen an den Außenwänden – für Elektrokabel und Anhängeösen. Und genau diese kleinen Öffnungen werden von in Nischen brütenden Vogelarten wie Haus- und Feldsperling, Hausrotschwanz, Blau- und Kohlmeise gern für den Nestbau genutzt.
Nach eingehenden Beobachtungen hat der Arbeitskreis Vogelschutz des NABU Leipzig festgestellt, dass diese Nistmöglichkeiten von Tiere sehr oft angenommen werden – nicht nur von Vögeln, sondern auch von Bienen, Wespen und anderen Insekten.
Während der Brutzeit der Vögel herrscht an den Containerburgen regelrechter „Flugbetrieb“, zuerst beim Nestbau und dann während der Fütterung der Jungen. Doch wenn während der Brutzeit der Standort der Container durch die Umsetzung der Baustelle, die Verlegung des Containerlagers oder den Abbau der Wohncontainer verändert wird, droht Gefahr für die Jungvögel. Aus Unkenntnis oder Ignoranz können bei der Umsetzung Nester zerstört werden. Die Jungen können an Unterkühlung sterben oder sie verhungern, weil die Altvögel den veränderten Containerstandort gar nicht mehr finden. Damit ist ihr Schicksal besiegelt.
Container bieten viele Nischen und Öffnungen, die von Vögeln gerne als Nistplatz genutzt werden.
An Containern sollten alle notwendigen Öffnungen verschließbar gestaltet werden. Mit einem wetterfesten Gewebeklebeband können die Öffnungen nach Anbringung der
Steckverbindungen zugeklebt werden.
Die Containerverleiher sollten die Containernutzer auf diese Problematik hinweisen. Die Containernutzer sollten bei einer geplanten Umsetzung der Container während der Brutzeit der Vögel diese rechtzeitig vor Beginn der Brutperiode verschließen. Das Umsetzen von Containern, in denen Vögel brüten oder Jungvögel noch im Nest gefüttert werden, ist nach § 44 Bundesnaturschutzgesetzt verboten.
Aufruf an alle, die Container in Benutzung haben:
Verschluss aller äußerlichen Einflugöffnungen, wenn der Container innerhalb der Vogelbrutzeit Anfang März bis Ende Juli umgesetzt werden soll.
Kontrolle der Container vor der Umsetzung auf Beflug von Vögeln. Im Bedarfsfall Sicherung des Brutplatzes.
Fachliche Beratung ist durch den NABU Leipzig möglich.
Fehlende Nistplätze sind eine der Ursachen, dass Vögel Container als Brutplatz auswählen. Abhilfe kann und sollte mit der Anbringung entsprechender Nisthilfen in der Umgebung der Containerplätze geschaffen werden. Auch dabei berät der NABU Leipzig gerne. ◼
Für die Beantwortung von Fragen zu diesem Thema kann man sich an die Wildvogelhilfe des NABU Leipzig wenden.