Die Autofahrt von Leipzig nach Schlieben im Elbe-Elster-Kreis dauert leider über eine Stunde. Etwa 20 Uhr kam die telefonische Nachricht, der Storch sei gestorben und er habe ein merkwürdiges Loch im Flügel. Beim Eintreffen zeigte sich ein grausamer Verdacht bestätigt: Der Storch wurde erschossen. Eine Eintritts- und Austrittsverletzung durch das Projektil weisen deutlich darauf hin. Erneut wurde die Polizei verständigt, wobei diesmal die rechtliche Situation bezogen auf das Bundesnaturschutzgesetz erklärt wurde. Störche sind nach Bundesartenschutzverordnung streng geschützt. Die Polizeibeamten haben nach ihrem Eintreffen die Schussverletzung bestätigt. Der Abschuss ist eine Straftat. Jetzt läuft eine Anzeige gegen unbekannt.