Aufmerksame Anwohner hatten den NABU Leipzig informiert, dass Bauarbeiten an einem Neubau in der Eilenburger Straße den Brutplätzen von Mauerseglern gefährlich nahegekommen waren. Ehrenamtliche Vogelretter des NABU Leipzig stellten vor Ort fest, dass die Vögel wegen der Bauarbeiten Schwierigkeiten hatten, ihre Bruthöhlen anzufliegen, da sie es auch nach mehreren Anläufen nicht schafften zu landen. Mehrere Mauersegler sind bei ihren Versuchen, die Nistplätze zu erreichen, abgestürzt.
Der NABU Leipzig meldete den Vorfall der Naturschutzbehörde, die umgehend verfügte, dass der Bereich unterhalb der Nester bis zum Ende der Brutzeit frei bleiben muss. Die Baufirma bog daraufhin
einige frisch einbetonierte Stahlstangen nach unten, um den Einflug wieder zu ermöglichen. Doch bei einer Kontrolle am Abend stellte der NABU fest, dass im Bereich der meisten Brutplätze die
Stahlstangen nicht zur Seite gebogen worden waren. Mauersegler stürzten beim Ein- und Ausflug immer noch ab. Der NABU griff ein und bog die restlichen Stangen zur Seite, um den ungestörten
Einflug zu gewährleisten.
Derartige Kollisionen mit dem rauen Beton und den Stahlstangen können bei Mauerseglern zu Gefiederschäden führen. Die schnellen Vögel sind auf ihr absolut intaktes Gefieder für ihr dauerhaftes
Leben in der Luft angewiesen. Am 21.07.2024 fand der NABU Leipzig vor Ort die traurigen Überreste des rücksichtslosen Baustellenbetriebs: Federreste von mindestens zwei verunfallten und gerupften
Mauerseglern sowie einen völlig geschwächten jungen Mauersegler, der dann verstarb.
Zudem stellte sich heraus, dass die Baufirma unterdessen ein Gerüst aufgestellt hatte, entgegen der Anordnung der Naturschutzbehörde aber nicht im Abstand von 5 Metern zu den Nestern, sondern nur
mit 3 Metern Abstand. Der Ein- und Ausflug der schnellen Segler wurde so zusätzlich erschwert und in Teilbereichen sogar verhindert. Auch hier griff der NABU erneut ein und schob das Gerüst auf
Rollen aus dem Anflugbereich.
Trotz der umgebogenen Stahlstangen und des Einschreitens der Naturschutzbehörde sind die Segler noch immer in Gefahr: Der Neubau, der nunmehr bereits bis eine Etage unter die Einfluglöcher
reicht, hindert die jungen Mauersegler beim Ausflug aus den Nestern und gefährdet so das Gelingen ihres ersten Abfluges. Junge Mauersegler können nicht vom Boden starten und von daher ist es
essenziell, dass der erste Versuch gelingt.
Auch ein Artenschutzgutachter wurde eingeschaltet, er hat sich ebenfalls für den freien Anflug rund um die Brutplätze ausgesprochen. Trotzdem wurde am Montag das Gerüst um eine weitere Etage
erhöht, was erneut den Anflug zu den Brutplätzen verhinderte. Trotz der vergeblichen Anflugversuche der Mauersegler bauten die Handwerker einfach weiter. Der NABU suchte ein weiteres Mal das
Gespräch mit der Bauleitung und informierten den Artenschutzgutachter sowie die Naturschutzbehörde. Kurz danach wurde das Gerüst zurückgebaut.
Warum werden die gesetzlichen Regelungen für die geschützten Arten immer wieder und derart häufig ignoriert? Warum wird einfach weiter gebaut, sogar, wenn es Auflagen der Naturschutzbehörde gibt?
Ein junger Mauersegler ist auf der Baustelle verhungert. Kurz nach dem Auffinden ist er gestorben. Er hatte eine zu lange Hungerzeit hinter sich und ein Gewicht von weniger als 17 Gramm. Foto: NABU Leipzig
Mauersegler-Nistplätze sind gesetzlich geschützt, dieser Schutz gilt ganzjährig! Die Tiere kehren immer wieder zu den Nestern zurück. Die Verbote des § 44 Bundesnaturschutzgesetz gelten, auch wenn es unabhängig davon Baugenehmigungen gibt. Trotz dieses gesetzlichen Schutzes gehen jedoch Nistplätze verloren, durch Gebäudesanierungen und durch Neubauten, bei denen es keine geeigneten Nischen für Nester mehr gibt. Daher ist die Beachtung der Naturschutzvorschriften (Es handelt sich um geltende Gesetze!) essenziell für das Überleben gebäudebewohnender Tierarten in unserer Nachbarschaft. Angesichts des gravierenden Verlustes der Biodiversität sollten Bauherren außerdem proaktiv Maßnahmen ergreifen, beispielsweise bei Neubau oder Sanierung grundsätzlich Nisthilfen mit einplanen. Außerdem ist es unerlässlich, vor Beginn von Bauarbeiten – insbesondere während der Vogelbrutzeit – Nistplätzte zu suchen und gesetzeskonform zu schützten. Das wird nach Beobachtungen des NABU Leipzig fast niemals praktiziert oder nicht fachgerecht.
Um solche Vorfälle zu vermeiden, hat der NABU Leipzig eine hilfreiche Checkliste zusammengestellt. Sie gibt konkrete Hinweise
zum gesetzlichen Artenschutz bei Bauvorhaben und nennt Maßnahmen, die frühzeitig berücksichtigt werden sollten. Dazu gehört insbesondere ein Fachgutachten, bei dem vor den Bauarbeiten mögliche
Nischen und Spalten auf Brutplätze untersucht werden. Nur so können Bauabläufe angepasst und notwendige Ersatzmaßnahmen geplant werden, um das Leben unserer tierischen Nachbarn zu schützen.
Obwohl es gesetzlich verboten ist, Lebensstätten geschützter Arten zu schädigen, sind Untersuchungen, ob es solche Lebensstätten gibt, in Sachsen leider nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das führt
dazu, dass stets und ständig, absichtlich oder ungewollt, Nistplätze gesetzeswidrig beseitigt werden.
Der NABU Leipzig bittet Alle, in ihrer Nachbarschaft ein Auge auf Baustellen zu haben und Verstöße gegen den Artenschutz umgehend der Naturschutzbehörde und dem NABU zu melden. Um mögliche
Konflikte bereits im Vorfeld zu vermeiden, ist außerdem die Kenntnis vorhandener Nistplätze wichtig. Der NABU Leipzig bittet deshalb auch, Nistplätze von Gebäudebrütern zu melden
Kollisionen mit dem rauen Beton und den Stahlstangen können bei Mauerseglern zu Gefiederschäden führen. Die schnellen Vögel sind auf ihr absolut intaktes Gefieder für ihr dauerhaftes Leben in der Luft angewiesen. Video: NABU Leipzig
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