In Deutschland haben staatlich anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereine ein auf gesetzlicher Grundlage beruhendes Beratungsrecht bei Bauvorhaben und ähnlichen Planungen. Auch der NABU wird an behördlichen Verfahren beteiligt, bei denen Belange des Naturschutzes berührt werden, zum Beispiel am Genehmigungsverfahren für einen Straßenbau, den Bau eine Wasserkraftanlage, einer Brücke usw. Hier kann sich der NABU – je nach Lage der Dinge – zustimmend oder kritisch bzw. ablehnend äußern. Dabei geht es nicht darum, ein Vorhaben um jeden Preis zu unterbinden, es kommt darauf an, Umweltschäden zu verhindern und konstruktive Lösungen vorzuschlagen. Über Stellungnahmen und aktuelle Verfahren, in die der NABU einbezogen ist, können Sie sich hier informieren.
Stadtgrün und Gewässer in Leipzig sollen auch in Zukunft den Anforderungen zum Erhalt der Lebensgrundlagen gerecht werden und eine hohe Lebensqualität in der Stadt garantieren. Als Entwicklungskonzept für die grün-blaue Infrastruktur soll der "Masterplan Grün" zur Handlungsgrundlage für anstehende Entscheidungen zur räumlichen Entwicklung der Stadt werden.
Silvester-Feuerwerk ist ein Schockerlebnis für Tiere
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Initiative zum Schutz von Bäumen und Sträuchern
NABU Leipzig bittet Vermieter um sensible Gehölzpflege