Lebensraum Baumscheibe

Positionspapier zur Entfernung von Vegetation auf Baumscheiben

Ob Parkbaum, Baum im Wald oder Straßenbaum – alle Bäume kühlen durch Verdunstung die Umgebung und filtern Feinstaub. Stadtbäume stehen für Lebensqualität. Sie prägen das Straßenbild und erfüllen viele Funktionen. Besonders von Straßenbäumen werden diese Leistungen in einer sich immer mehr verdichteten Stadt erwartet. Doch Straßenbäume haben es nicht leicht – Stressfaktoren sind beispielsweise:

  • verdichtete Baumscheiben mindern die Aufnahme von Wasser und den Gasaustausch
  • Laubberäumung verhindert die Humusbildung und damit die Nährstoffversorgung
  • Schadstoffe wie Streusalz, Autoabgase, Hundekot und Urin
  • Stammverletzungen durch Autos, Fahrräder und Baumaßnahmen
  • Trockenstress und hohe Temperaturen im Sommer, durch die versiegelte Umgebung (Straße, Gehweg, Plätze) verstärkt sich die Aufheizung zusätzlich
  • Rückschnitte zur Verkehrssicherung

Die durchschnittliche Lebenserwartung von Straßenbäumen liegt bei 50 bis 60 Jahren, unter günstigeren Standortbedingungen können die meisten Bäume jedoch mehrere hundert Jahre alt werden.
Ziel von Bemühungen zum Erhalt der Stadtbäume muss daher in erster Linie sein, Stressfaktoren zu minimieren und die Standortbedingungen zu verbessern. Daneben sollte ein Fokus auf die Förderung der Biodiversität liegen, denn neben vielen anderen Funktionen sind Bäume vor allem auch Teil des Ökosystems, sie bieten beispielsweise Nistplätze oder Nahrung. Heimische, standortangepasste Gehölze sollten daher bevorzugt werden. Zur Förderung der Biodiversität können aber nicht nur die Bäume selbst einen Beitrag leisten, sondern auch Baumscheiben.

 

Positionspapier     Pressemitteilung

 

Die Baumscheibe – ein kleiner Lebensraum

Fotos: Sabrina Rötsch
Fotos: Sabrina Rötsch

Bäume beziehen Nährstoffe und Wasser aus dem Boden. Als Baumscheibe wird der Boden um den Baumstamm bezeichnet, es ist der kleine Lebensraum, in dem ein Straßenbaum steht. Der NABU Leipzig ist der Ansicht, dass Baumscheiben bereits in der Planungsphase stärker berücksichtigt werden müssen, aber auch der Umgang mit den Baumscheiben sollte sich ändern, denn die darauf befindliche Vegetation und gezielte Pflanzungen helfen dem Baum und erhöhen bei den Menschen die Verbundenheit mit dem städtischen Grün und dessen Wertschätzung.

Die Baumscheiben sind meist die letzten unversiegelten Standorte im Straßenbild und ermöglichen es der Bürgerschaft, sich aktiv durch Bepflanzung und Gießen einzubringen. Ein Schutz von Baumscheiben vor Hinterlassenschaften von Hunden, Müll, Betreten oder Parken sollte in Betracht gezogen werden, dies würde auch Schadstoffeinträge und Verdichtung reduzieren.

Straßenbaumstandorte sollten von der Stadtverwaltung verstärkt als attraktive Stadt-natur verstanden werden. Viele Menschen haben das Bedürfnis, insektenfreundliche Pflanzungen vorzunehmen oder Urban Gardening vor der eigenen Haustür zu betreiben – hierfür eignen sich die Baumscheiben. Es sollte erlaubt sein, sie als zeitgemäße Freifläche zu bepflanzen oder als „Vorgartenersatz“ anzulegen.

 

 

Entfernung von Vegetation auf Baumscheiben

Leider ist es in Leipzig Praxis, dass von der Stadtreinigung oder von Fremdfirmen regelmäßig Vegetation von Baumscheiben entfernt wird – oftmals vollständig, sodass der Boden austrocknet und die ökologisch wertvollen Pflanzen verloren gehen. Begründet wird dieser Eingriff mit dem Sächsischen Straßengesetz (SächsStrG) § 2, der den Begriff „Straße“ definiert sowie § 51, der die Reinigungspflicht für Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen definiert. Selbst wenn das zutreffen würde, wären diese Vorschriften unzeitgemäß und müssten angesichts von Klimakrise und Artensterben dringend neugefasst werden. Tatsächlich lässt sich aber aus den genannten Paragraphen ohnehin nicht ableiten, dass Baumscheiben von Vegetation freizuhalten sind.

 

Sächsisches Straßengesetz

Die Entfernung von Vegetation auf Baumscheiben wird von der Stadtverwaltung Leipzig u.a. mit § 51 SächsStrG begründet. Das verwundert, denn dieser Paragraph regelt die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortschaften, enthält jedoch keinerlei Aussagen zur Vegetation. Zudem verweist die Stadtverwaltung Leipzig auf § 2 SächsStrG, wo der Begriff „Straße“ definiert wird, wobei Absatz (2) Punkt 3 die Bepflanzung einschließt. Dass die Bepflanzung zur Straße gehört, rechtfertigt aber nicht, sie vollständig zu entfernen. Die im selben Punkt genannten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen werden schließlich auch nicht im Zuge der Straßenreinigung beseitigt. Somit regelt § 2, was eine öffentliche Straße ist und § 51, dass sie innerhalb geschlossener Ortschaften zu reinigen ist. Eine Beseitigung der Vegetation von Baumscheiben ist hier aber nicht aufgeführt.

 

Straßenreinigungssatzung Leipzig

Des Weiteren verweist die Stadtverwaltung auf die Straßenreinigungssatzung der Stadt Leipzig. Hier heißt es in § 4 (2) »Die Reinigungspflicht […] umfasst die Reinigung der zwischen Fahrbahnrand und Grundstücksgrenze liegenden Bereiche wie Gehwege, Radwege, Baumscheiben, Grünstreifen, Trennstreifen, Gräben und Böschungen bei Bedarf.« Hier sind zwar die Baumscheiben erwähnt, nicht aber, dass Vegetation entfernt werden soll. Vielmehr regelt § 5 (1) Inhalt und Umfang der Straßenreinigungspflicht wie folgt: »Die Reinigungspflicht umfasst die allgemeine Säuberung einschließlich der Beseitigung von Schmutz, Verpackungsabfällen, Laub und sonstigen Verunreinigungen (Sichtreinigung). Die Art und Weise der Reinigung richtet sich im Übrigen nach dem Grad der Verschmutzung und den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Flächendeckendes Kehren (Strichreinigung) ist in der Regel nicht erforderlich.« Es geht also um die Beseitigung von Schmutz, Abfällen, Laub und Verunreinigungen, nicht aber um die Entfernung von Vegetation.

 

Somit zeigt sich, dass das Entfernen der Vegetation von den Baumscheiben weder durch das Sächsische Straßengesetz noch durch die Straßenreinigungssatzung der Stadt Leipzig vorgeschrieben wird.

 


Ökologischer Unsinn: Warum wird die Vegetation auf Baumscheiben entfernt?

 

Naturzerstörung aus Unkenntnis

In einem Schreiben der Stadtverwaltung heißt es, »Wildkraut ist auf der Straße ein Fremdköper und verunreinigt diese. […] Selbst durch Fachleute kann nicht immer eine Differenzierung zwischen den gewollten Anpflanzungen und Wildkräutern festgestellt werden. In dem Fall werden Baumscheiben laut Satzung komplett gereinigt.« Baumscheiben werden also von jeglicher Vegetation „gereinigt“, weil die beauftragten Fachleute nicht unterscheiden können, ob es sich um eine Anpflanzung oder um Wildkräuter handelt. Eine solche Unterscheidung ist nach Auffassung des NABU Leipzig aber auch gar nicht notwendig, denn die Wildkräuter sind ökologisch wertvoll, es gibt überhaupt keinen Grund sie grundsätzlich zu entfernen, auch fordert keineswegs die Straßenreinigungssatzung, dass irgendwelche Vegetation beseitigt werden muss. Dass aus Unkenntnis der Arten, der ökologischen Zusammenhänge und der rechtlichen Grundlagen die Vegetation der Einfachheit halber komplett beseitigt wird, ist eine fragwürdige Herangehensweise mit fatalen Folgen für die Biodiversität. Außerdem werden damit nicht nur vermeintliche „Unkräuter“ beseitigt, sondern auch Einsaaten und Anpflanzungen naturverbundener Anwohner – ein verheerendes Zeichen gegen bürgerschaftliches Engagement.

Insbesondere die ökologisch bedeutsamen Wildkräuter, welche Extremstandorte wie Brachflächen, Pflasterfugen, Mauerspalten und auch Baumscheiben besiedeln, sind zunehmend von Verdrängung bedroht. Diese Problematik des Artenrückganges muss dringend berücksichtigt werden. In der aktuellen Praxis der Baumscheiben-„Reinigung“ bleiben ökologische Belange leider vollständig unberücksichtigt. In Sachsen sind 1.742 einheimische Farn- und Samenpflanzenarten (Indigene und Archäophyten nach Schulz 2013) bekannt. Doch es ist nicht erforderlich, dass Firmen, welche die „Pflege“ der Baumscheiben übernehmen, differenzierte Kenntnisse der Wildkräuterarten haben, denn eine Unterteilung der Kräuter in Kultursorten und Wildkräuterarten ist bei einer Straßenreinigung nicht erforderlich: In Umkehrung der gegenwärtigen Praxis müsste einfach jegliche Vegetation auf der Baumscheibe belassen werden, sofern dem nicht im Ausnahmefall zwingende Gründe entgegenstehen.

 

Bedeutung von Wildpflanzen für die Stadtökologie

Unsere heimischen Pflanzenarten sind Grundlage der Artenvielfalt, sie sind Nahrungsquelle und Lebensraum für sehr viele Insektenarten und damit Basis der Nahrungskette. Sie haben wichtige Funktionen im Ökosystem der Stadt und erst durch Wildpflanzen stellen sich Insekten ein. Durch den Bebauungsdruck von Brachflächen im Stadtgebiet (z.B. Bayerischer Bahnhof, westlicher Hauptbahnhof, Freiladebahnhof, Bremer Str. usw.) verschwinden unbeachtet wertvolle Quellpopulationen von Wildkräuterarten. Diese einzigartigen Räume urbaner Natur konnten sich lange Zeit ungestört entwickeln und beherbergen dadurch eine hohe Biodiversität. Von dort können Wildpflanzen mit Wind, Tieren und Menschen an neue Standorte im Stadtgebiet gelangen. Da diese wilden Flächen nun mehr und mehr verschwinden, ohne dass für die verlorengehenden Lebensräume ein Ersatz geschaffen, ist davon auszugehen, dass unsere heimischen Wildpflanzen immer weniger einen Platz zum Leben finden. Neue große Brachflächen als Rückzugsgebiet für die Natur werden im Stadtgebiet nicht entstehen, deshalb sollte den wenigen unversiegelten Flächen im Stadtraum verstärkt Aufmerksamkeit entgegengebracht werden, die Baumscheiben gehören dazu.

Wildkräuter können sich gut an Extremstandorte anpassen, sie sind ökologisch bedeutsame Überlebenskünstler und sie sollten gefördert werden, dass sie an möglichst vielen Stellen wachsen, sollte erwünscht sein, denn die Städte bilden für diese Arten die letzten Rückzugsräume. Laut der aktuellen Roten Liste der Pflanzen Deutschlands (BfN, Stand 2019) gilt fast ein Drittel der darin geführten rund 8.300 heimischen Wildpflanzen als gefährdet. Aufgrund des Primats des Denkmalschutzes und des hohen Nutzungsdruckes finden Wildkräuter auch in den städtischen Parkanlagen zu wenig Platz, auch die falsch verstandene „Grünpflege“ bei Wohnungsgenossenschaften oder Privateigentümern zeichnet sich durch fehlende Artkenntnisse und Missachtung ökologischer Belange aus. So bleiben für Wildkräuter im weitgehend versiegelten Stadtraum nur Extremstandorte wie z.B. Baumscheiben.

 

Baumscheibe mit Löwenzahn. 72 Wildbienenarten nutzen diese Pflanzenart.
Baumscheibe mit Löwenzahn. 72 Wildbienenarten nutzen diese Pflanzenart.
Baumscheibe mit Roter Taubnessel. Die Pflanzenart wird von 9 Wildbienenarten genutzt.
Baumscheibe mit Roter Taubnessel. Die Pflanzenart wird von 9 Wildbienenarten genutzt.

 

Standortvorteile und Ökologie von Spontanvegetation

Jede einzelne Pflanzenart, welche sich im dicht versiegelten Stadtgebiet spontan von selbst ansiedelt, ist ein Überlebenskünstler an einem Extremstandort. Das Artenspektrum dieser widerstandsfähigen Flora im Stadtgebiet ist enorm und sollte möglichst immer bewahrt werden (ausgenommen invasive Neophyten). Diese Wildkräuterarten sind aus naturschutzfachlicher Sicht von besonderer Bedeutung und erbringen neben der ökologischen Leistung auch weitere Vorteile. Sie sind sehr robust, filtern unsere Luft und binden Feinstaub, sie kommen mit sehr wenig Wasser und Nährstoffen aus, sie kühlen auf natürliche Weise und völlig kostenlos, wenn man sie denn lassen würde. Heimische Pflanzenarten siedeln sich sehr schnell von allein an, wenn sie lokal vorhanden sind, damit kann ohne Zutun oder Kosten ein Beitrag zur Biodiversitätsförderung und auch zum Klimaschutz geleistet werden. In der sich immer weiter aufheizenden Stadt wird der gesellschaftliche Wunsch nach einer stadtökologischen Aufwertung zudem immer präsenter. Aufgrund der unterschiedlichen Wurzeltiefen sind Wildkräuter auch keine Konkurrenz für Straßenbäume, eher ist die Beschattung des Bodens durch die Krautvegetation für den Baum von Vorteil.

 

Gehörnte Mauerbiene an Löwenzahn.
Gehörnte Mauerbiene an Löwenzahn.
Frühlingspelzbiene an Taubnessel.
Frühlingspelzbiene an Taubnessel.

 

Ökologischer Nutzen von Wildkräutern

Welche Bedeutung die Spontanvegetation für die Biologische Vielfalt hat, zeigt sich beispielhaft am Nutzen für Wildbienenarten. So wird beispielsweise Löwenzahn (Taraxacum officinale) allein von 72 in Leipzig nachgewiesenen Wildbienenarten genutzt. 63 Wildbienenarten nutzen Hornklee (Lotus corniculatus), der häufig zu findende Weißklee (Trifolium repens) wird von 59 Wildbienenarten genutzt. Auf Baumscheiben finden sich, wenn man sie lässt, Pflanzenarten wie kleines Habichtskraut (Hieracium pilosella) ein, es wird von 22 verschiedenen Wildbienenarten genutzt und das bekannte Hirtentäschel (Capsella bursa-pastoris) wird von der Senf-Zwergsandbiene (Andrena trimmerana) bestäubt. Weitere Arten wie Tagfalter, Wanzen, Käfer, Fliegen usw. profitieren ebenfalls von Wildkräutern und ziehen ein ganzes Netz an Folgenutzern nach sich. Die ökologisch wertvollen Pflanzenarten sind meist nicht käuflich erhältlich (insgesamt sind nach aktuellem Kenntnisstand 176 verschiedene Pflanzenarten für die Wildbienen Sachsens relevant, bei Saatgutanbietern erhältlich sind davon jedoch nur 102 Arten). Keine im Baumarkt oder Gartencenter gekaufte Pflanze oder Saatgutmischung (auf welcher neuerdings Etiketten mit „bienenfreundlich“ prangen) kann mithalten beim Wert unserer heimischen Wildkräuter, die zudem kostenlos wachsen. Allein für die 90 spezialisierten (oligolektischen) Wildbienenarten Sachsens wären 160 verschiedene Pflanzenarten nötig, 74 Pflanzenarten sind jedoch im Handel nicht erhältlich.

 

Meerheim, F. & Nuß, M. (2020): Auswahlkriterien für Pflanzenarten zur Förderung sächsischer Wildbienen und Ableitung einer Pflanzenartenliste. Sächsische Entomologische Zeitschrift 10 (2020)

 


 

Gezielte Bepflanzung von Baumscheiben

Viele Menschen wünschen sich ein grünes Wohnumfeld, das auch erwiesenermaßen die Gesundheit fördert. Sie sind bereit sich für Artenvielfalt und Klimaschutz zu engagieren und sehen in der Bepflanzung und Pflege von Baumscheiben dafür eine Möglichkeit. Es finden gezielt Bepflanzungen und Einsaaten statt. Dieses bürgerschaftliche Engagement wird von der Stadtverwaltung teilweise befürwortet. Laut Aussage der Stadtverwaltung werden mit der Pflege von Baumscheiben beauftragte Fremdfirmen explizit darauf hingewiesen, dass sie Anpflanzungen nicht entfernen. Nach Auffassung der Stadtverwaltung wird für die Baumscheiben vorwiegend die „Leipziger Mischung“ genutzt. Deshalb werden an die Pflegefirmen Beispielfotos der darin enthaltenen Pflanzenarten ausgehändigt.


Aus ökologischen Gründen ist diese Vorgehensweise abzulehnen:

  • Es gibt keine Notwendigkeit, eine Einsaat anders zu behandeln als Spontanvegetation, die ökologisch sogar wertvoller ist.
  • Die Behauptung, dass vorwiegend die „Leipziger Mischung“ bei Einsaaten verwendet wird, entspricht nicht den Tatsachen. Es gibt zahlreiche Beispiele für eine weitaus vielfältigere Bepflanzung von Baumscheiben.
  • Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die „Leipziger Mischung“ bevorzugt behandelt werden soll, da es für biodiversitätsfördernde Einsaaten mehrere Alternativen gibt, die von unterschiedlichen Akteuren der Stadtgesellschaft angeboten werden. So gibt beispielsweise der NABU Leipzig, um Baumscheiben zu begrünen eine Saatgutmischung mit heimischen Wildkräutern aus, welche insbesondere auf spezialisierte Wildbienenarten und Tagfalter im Siedlungsraum ausgerichtet ist. Alle Pflanzungen und Einsaaten sind also mindestens gleichrangig zu berücksichtigen.

Vielfalt fördert Diversität: Baumscheiben werden von Anwohnern liebevoll bepflanzt und gepflegt. Dabei kommt mitnichten vorwiegend die „Leipziger Mischung“ zum Einsatz. Fotos: Sabrina Rötsch, Beatrice Jeschke

 

Fazit

Es ist dringend erforderlich die Praxis der Baumscheiben-„Reinigung“ zu ändern. Eine vollständige Entfernung der Vegetation als Ausdruck von Sauberkeit ist angesichts von Klimanotstand und Artensterben unzeitgemäß. Ökologisch wertvolle Spontanvegetation sollte gefördert werden. Auch der Umgang mit Einsaaten oder Bepflanzungen muss grundlegend verändert werden. Alle Initiativen zur Begrünung von Baumscheiben müssen gleichrangig behandelt werden. Jede Art von Vegetation auf Baumscheiben sollte belassen werden, sofern dem nicht im Ausnahmefall zwingende Gründe entgegenstehen.

Wildkräuter spielen im Ökosystem eine grundlegende Rolle, insbesondere für spezialisierte Insekten. Wenn sie beseitigt werden, gehen essenzielle Nahrungsquellen verloren – die gegenwärtige Praxis der Baumscheiben-„Pflege“ ist ein vermeidbarer Beitrag zum Artensterben. Es gibt keine Notwendigkeit, an der bestehenden Praxis festzuhalten, eine rechtliche Verpflichtung zum Entfernen der Wildkräuter ist nicht vorhanden, vielmehr könnten sogar Belange des gesetzlichen Biotop- und Artenschutzes der bestehenden Praxis entgegenstehen.
Deshalb fordert der NABU Leipzig dringend einen Paradigmenwechsel. In Zeiten von Artensterben und Klimakrise werden noch immer ohne rechtliche Notwendigkeit und ohne nachvollziehbare Begründung Wildpflanzen entfernt, ökologische Belange werden nicht bedacht, Biodiversität und Klimaschutz bleiben unberücksichtigt.

 

Lasst die heimischen Blumen wachsen, gebt den Wildkräutern den Wert, den sie verdienen, damit die Stadt endlich wieder bunt blühen kann! Fördert die Begrünung von Baumscheiben proaktiv und begreift Baumscheiben als Rückzugsorte für unsere heimischen Wildkräuter, welche im urbanen Ökosystem durch nichts zu ersetzen sind!

 


 

Positionspapier     Pressemitteilung

 

MEDIENECHO

 

Leipziger Zeitung

 

TASPO


Vegetation auf Baumscheiben darf bleiben!

Erfolg für Biodiversität und Stadtklima

Auf Baumscheiben finden ökologisch wertvolle Wildkräuter einen Lebensraum – ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Biodiversität in der Stadt. Foto: Sabrina Rötsch
Auf Baumscheiben finden ökologisch wertvolle Wildkräuter einen Lebensraum – ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Biodiversität in der Stadt. Foto: Sabrina Rötsch

Zu Beginn des Jahres konnte der NABU Leipzig mit einem Positionspapier zum Thema Baumscheiben aufdecken, dass die bisherige Praxis, alle Pflanzen auf Baumscheiben zu entfernen, ohne Rechtsgrundlage und Sinn erfolgte. Das Thema wurde daraufhin vom Stadtrat aufgegriffen, der in seiner Sitzung am 13. Oktober 2021 beschlossen hat, dass die Vegetation auf Baumscheiben belassen wird. Ab kommendem Jahr dürfen nun die Wildkräuter wachsen, das hilft nicht nur dem Straßenbaum sondern fördert auch die Biodiversität in der Stadt, denn unsere Insekten sind auf heimische Wildkräuter angewiesen. Der NABU Leipzig freut sich, dass er als Vorreiter mit seinem Positionspapier für dieses Thema sensibilisieren konnte. Weitere Umweltverbände und Stadtratsfraktionen haben die Position des NABU unterstützt.

WEITERE INFORMATIONEN


Biodiversität auf Baumscheiben

 

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Insekten

 

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Hosenbiene
Foto: NABU/Hans-Jürgen Sessner

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Foto: Karsten Peterlein
Foto: Karsten Peterlein

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